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Tagesordnungspunkt 5.

Kraichgauheim Bad Mingolsheim, Kraichgaustraße 15, Flst.Nr. 8313

Zurück zu: Sitzung Gemeinderat am 19.03.2024

Dokumente

Abstimmungsergebnis

  • Anzahl abgegebener Stimmen:
    17
  • Abstimmungstext:
    1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben, dass die Wohnnutzung im Bereich des Betreuten Wohnens beim Neubau Kraichgauheim ausschließlich auf Menschen mit bestätigtem Pflege- und Betreuungsbedarf und deren Lebenspartner sowie auf aktive Mitarbeitende des Kraichgauheims (und ggf. anderer örtlicher Pflegeeinrichtungen) beschränkt sein muss.

    2. Diese Festlegung ist seitens des Vorhabenträgers auch im Fall eines Verkaufs des Gebäudes oder von Gebäudeteilen (Teileigentumsbildung) zu gewährleisten.

    3. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mindestens folgende Begriffsdefinition des VGH Baden-Württemberg vom 12.09.2003 (Az: 14 S 718/03) zur Belegung im „Betreutem Wohnen“ zu übernehmen:
    „Unter „Betreutem Wohnen“ ist eine Wohnform für ältere oder behinderte Menschen zu verstehen, bei der im Interesse der Wahrung einer möglichst lang dauernden eigenständigen Lebensführung neben der alten- und behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung gegeben ist und im Bedarfsfall weitere Dienste in Anspruch genommen werden können.“
    Die Definition wird auf eine hinreichende Bestimmtheit geprüft und kann sich im Laufe des Verfahrens nochmals ändern.

    4. Vor Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind dem Gemeinderat Planungsvarianten zur Fassadengestaltung des Hauptgebäudes vorzulegen, da es mit seiner Kubatur an dem städtebaulich sensiblen Standort ortsbildprägenden Charakter haben wird.

    5. Frühzeitig vorzulegen und mit dem Gemeinderat abzustimmen ist auch die Gestaltungskonzeption für den Vorplatz des Hauptgebäudes.

    6. Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schönborn stimmt der vorgestellten Überplanung des Grundstückes Flst.Nr. 8313, Bad Mingolsheim grundsätzlich zu. Für den vorderen Gebäudetrakt wird die Zulässigkeit von Mitarbeiterwohnen und betreutes Wohnen in Aussicht gestellt. Die Umsetzung soll in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen.

    7. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) für das Grundstück Flst.Nr. 8313, Bad Mingolsheim.
  • Ergebnis:
    • Ja
      9
    • Nein
      1
    • Enthalten
      7
    • Befangen
      0
    • Ausgeschlossen
      0